Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Großheide
Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich Gemeinde Großheide
Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 und BalWin2
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 (ehem. LanWin1) und BalWin2 (ehem. LanWin3), die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essentieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen natürlichen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig sind.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von Juli 2023 bis September 2023.
Weitere Informationen sowie die Liste der Flurstücke in der Gemeinde Großheide entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Download:
Öffentliche Bekanntmachung
47. Änderung des Flächennutzungsplanes; Bebauungsplan Nr. 0908 „Feuerwehr Berumerfehn“; Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0908 „Feuerwehr Berumerfehn“ beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplan beinhalten die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr. Die Flächen betreffen einen Teilbereich am Kirchweg, nördlich der Waldschule Berumerfehn.
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird für das vorgenannte Planverfahren eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Interessierte Bürger können sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 26. Juni bis einschl. 26. Juli 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten und darüber hinaus nach vorheriger Absprache im Rathaus in Großheide, 26532 Großheide, Schloßstraße 10, informieren.
Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Alle Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Downloads:
- Bekanntmachung 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 0908
- Begruendung Bebauungsplan Nr. 0908
Ankündigung von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin1 (ehem. LanWin1) und BalWin2 (ehem. LanWin3), die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen.
Um unsere Planungen für die genannten Vorhaben zu präzisieren und die Unterlagen für das anschließende Genehmigungsverfahren zu erstellen, müssen biologische Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Dazu ist eine Inanspruchnahme der im nachfolgenden Download bezeichneten Flurstücke erforderlich.
Da sich die Kartierzeiträume an den verschiedenen Lebenszyklen der Flora und Fauna orientieren, wird sich der Kartierungszeitraum von März 2023 bis August 2024 erstrecken. Die mögliche Inanspruchnahme der Grundstücke wird nicht über den gesamten Zeitraum stattfinden, sondern höchstens phasenweise und kurzzeitig.
Weitere Informationen sowie die Liste der betroffenen Grundstücke entnehmen Sie bitte der vollständigen Bekanntmachung im nachfolgenden Download:
Öffentliche Bekanntmachung – 44. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0740 „Einzelhandel Schloßstraße“; Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 0704 „Schlossstr.“ und Nr. 0728 „Heidfeld“ Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide hat in seiner Sitzung am 28.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0740 „Einzelhandel Schloßstraße“ sowie die Teilaufhebung der Bebauungspläne 0704 „Schlossstr.“ und 0728 „Heidfeld“ beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“. Mit dem Bebauungsplan soll ein Großflächiger Einzelhandel ausgewiesen werden. Die Flächen betreffen einen Teilbereich nördlich der Kreuzung Schloßstraße und Poppenweg. Die frühzeitige Auslegung ist bereits erfolgt.
Weitere Informationen sind der vollständigen Bekanntmachung und weiteren Downloads zu entnehmen:
- Bekanntmachung
- 44. Änderung Flächennutzungsplan – Begründung
- 44. Änderung Flächennutzungsplan – Plangrundlage
- Abwägung der Stellungnahmen
- Auswirkungsanalyse
- Bebauungsplan Nr 0740 – Plangrundlage
- Bebauungsplan Nr 0740 – Begründung mit Umweltbericht
- Einzelhandelskonzept Juni 2020
- Information zur Kompensation
- Oberflächenentwässerung
- Schalltechnische Immissionsprognose vom 07.09.2022
- Verkehrliche Beurteilung vom 23.11.2021
- Vorhaben- und Erschließungsplan
Offshore-Netzanbindungssysteme LANWIN1 und LANWIN3
Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Großheide
Ankündigung von Kartierungsarbeiten
Um die Planungen im Bereich des Parallelabschnitts mit BorWin5 zu präzisieren, müssen umweltfachliche Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Diese dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten.
Die notwendigen Kartierungsarbeiten von Gastvögeln finden in dem folgenden Zeitraum statt: 21. August 2022 bis Ende April 2023
Eine Liste der Flurstücke finden Sie in der vollständigen Bekanntmachung im nachfolgenden Download.
Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fuß unterwegs. Die Kartierungsarbeiten vor Ort dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise ist ein mehrfaches Betreten der Fläche notwendig. Um die Flächen mit dem Pkw zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.
Bekanntmachung der Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen.
- Weitere Informationen sind der vollständigen Bekanntmachung im nachfolgenden Download zu entnehmen:
Bekanntmachung der Übermittlungssperre
- Das Formular für die Beantragung der Übermittlungssperre finden Sie in der Formularsammlung
Bekanntmachung
Nachfolgend der steht der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung von „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“, welcheder Nds. Landesrechnungshof vergangenes Jahr anonym unter allen niedersächsischen Kommunen durchgeführt hat als Download zur Verfügung.
- Sämtliche Bekanntmachungen hängen im Bekanntmachungskasten im Eingangsbereich des Rathauses aus.
- Eine Veröffentlichung im Internet erfolgt nur informationshalber und ersetzt nicht den Aushang im Bekanntmachungskasten.
Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich
Das Amtsblatt ist das öffentliche Verkündungsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden.
In dem Amtsblatt werden Satzungen und Verordnungen der 15 kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, des Landkreises Aurich, der Stadt Emden sowie der sonstigen öffentlichen Körperschaften bekanntgemacht.
Amtsblatt Landkreis Aurich