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Jahresabschluss der Gemeinde Großheide zum 31.12.2022

Der Rat der Gemeinde Großheide hat gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) am 14.12.2023 den Jahresabschluss der Gemeinde Großheide für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Nachstehend die Bilanz in der komprimierten Darstellungsform zur Veröffentlichung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO).