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Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage ist für Bauherren / Baufrauen, Architekten und Grundstückseigentümer ein wichtiges Instrument zur Klärung der bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens.

Ob das betreffende Grundstück nach eigenen Vorstellungen bebaut oder eine vorhandene bauliche Anlage nach Ihren Wünschen umgebaut, erweitert oder „nur“ anders genutzt werden kann, lässt sich über eine Bauvoranfrage klären.

Im Rahmen einer Bauvoranfrage nach § 73 NBauO werden die wichtigsten Aspekte vorab geprüft. Aufgrund der Bauvoranfrage erhält der Bauherr einen positiven oder negativen Bauvorbescheid.

Dieser ist keine unverbindliche Auskunft der Bauaufsichtsbehörde, sondern ein Bescheid mit Bindungswirkung.

Allerdings berechtigt der positive Bauvorbescheid im Gegensatz zur Baugenehmigung nicht zum Baubeginn. Der Bauvorbescheid verschafft Planungssicherheit, denn er gilt drei Jahre und innerhalb dieser Frist kann ein dann folgender Bauantrag nicht mehr abgelehnt werden, wenn der Bauantrag inhaltlich dem Bauvorbescheid entspricht.


Eine Bauvoranfrage kann jedermann stellen, um sich zu vergewissern, ob die geplante Bebauung oder Nutzung möglich ist, man muss kein Eigentümer des Grundstückes sein.

Der Antrag wird bei der Gemeinde eingereicht und mit der Stellungnahme am den Landkreis Aurich weitergeleitet. Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag (VORDRUCK)
  • Lageplan