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Informationen für Hundehalter

Nds Hundegesetz

Hundesteuer in der Gemeinde Großheide

Die Aufnahme eines Hundes (oder mehrere Hunde) im Haushalt, Betrieb, Institution oder Organisation ist steuerpflichtig.
Angaben zur Höhe der Hundesteuer in der Gemeinde Großheide sowie alle weiteren Informationen und Regelungen zur Steuerpflicht können Sie folgender Satzung entnehmen. (PDF-Download)

Niedersächsisches Hundegesetz

Information für Hundehalter – Änderungen aufgrund des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG)

Am 01. Juli 2011 ist das Gesetz zur Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden in Kraft getreten. Wie gehabt muss jeder Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung bei der Gemeinde angemeldet werden. Auf alle Hundehalter kommen nun aber erhebliche Neuerungen zu. Die wesentlichsten werden hier kurz erläutert.

Haftpflichtversicherung

Jeder Hundehalter muss für seinen Hund ab dem siebten Lebensmonat, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden abgeschlossen haben. Die Police der Versicherung ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Kennzeichnung

Jeder Hund muss mit Ablauf des sechsten Lebensmonats durch einen Transponder, den sogenannten „Chip“, gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung wird durch den Tierarzt vorgenommen und ist auch für ältere Hunde ungefährlich. Die Chip-Nummer ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Registrierung im Hunderegister

Ab dem 1. Juli 2013 muss jeder Hundehalter seinen Hund, bzw. seine Hunde im Hunderegister Niedersachsen registriert werden. Die Registrierung ist kostenpflichtig und kann sowohl telefonisch, als auch schriftlich oder online über das Internet erfolgen. Letztere Alternative ist die preisgünstigste. Die Registrierung kann vorgenommen werden unter www.hunderegister-nds.de oder über das
KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH,
Elsässer Str. 66
26121 Oldenburg
Telephon 0441 390 10 400
Dort können Sie auch Antworten auf eine Vielzahl von Fragen erhalten www.hunderegister-nds.de/faq

Sachkundenachweis

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter eine zum Halten von Hunden erforderliche Sachkunde nachweisen. Dieser Nachweis, allgemein besser bekannt als „Hundeführerschein“, ist nicht notwendig, wenn der Halter innerhalb der letzten zehn Jahre bereits nachweislich zwei Jahre ununterbrochen mindestens einen Hund gehalten hat. Von der Nachweispflicht befreit sind auch andere Personengruppen, die, wie etwa Tierärzte, in § 3 Abs. 6 NHundG explizit genannt sind. Die Stellen, an denen der Sachkundenachweis erworben werden kann, werden von der Landesregierung bestimmt und rechtzeitig bekanntgegeben. Eine Liste mit diesen Stellen, sowie weitere Informationen zum Sachkundenachweis finden Sie ebenfalls unter www.hunderegister-nds.de/faq.

Die Gemeinde Großheide kann bei gegebenem Anlass kontrollieren, ob die geforderten Pflichten erfüllt sind.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € geahndet werden kann.

Ansprechpartner:

Frau Wilken: 04936 3179-326
Herr Hinrichs: 04936 3179-320

Weiterführende Informationen zum nds Hundegesetz finden Sie in nachfolgenden Links