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Gleichstellungsbeauftragte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Großheide

Aufgrund des § 5a NGO ist jede Gemeinde verpflichtet eine  Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Gleichstellungsbeauftragte nach dem Bundesgleichstellungsgesetz kann nur eine Frau werden.

In der Satzung der Gemeinde Großheide vom 24. September 2009 über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragten werden die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche näher bestimmt.

Hannelore Poppinga-Hanssen

(0 49 36) 99 08 80