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Bauantrag / Baugenehmigung

Baugenehmigungsverfahren ab 01. September 2023 vollständig digital

Der Landkreis Aurich geht einen weiteren großen Schritt in Richtung digitale Verwaltung und steigt nach einer fast einjährigen Testphase auf das digitale Baugenehmigungsverfahren um. 

Wer im Landkreis Aurich bauen möchte, kann das gesamte Baugenehmigungsverfahren ab dem 01. September 2023 digital und papierlos abwickeln!

Bauherren, beziehungsweise die von Ihnen beauftragten Entwurfsverfasser können damit ab September ihre Anträge über die Plattform ITeBau per Online-Formular an das Landkreisbauamt übermitteln. Dadurch kann das Baugenehmigungsverfahren vom Bauantrag über die Beteiligung bis hin zur Genehmigung und Archivierung ausnahmslos digital bearbeitet werden.

Für Bauherren hat das digitale Baugenehmigungsverfahren den Vorteil, dass künftig alle Beteiligten am Verfahren teilnehmen können – beginnend bei den Bauherren, über den Entwurfsverfassenden, bis hin zu beteiligten Behörden. In einem rechts- und revisionssicheren Raum können (je nach ihren Berechtigungen und Rollen) im Baugenehmigungsverfahren Dokumente und Nachrichten abgelegt und ausgetauscht werden.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Aurich.

Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit dem Bau der Baumaßnahme nicht begonnen werden.

Haben Sie Zweifel, ob ein Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist, fragen Sie beim Bauamt der Gemeinde Großheide.