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Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde beinhaltet das Recht, gegenüber einem Verkaufswilligen ein Grundstück mit dem Vertragsinhalt zu erwerben, zu dem dieser es einem Dritten angeboten hat.

Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist das Vorliegen eines Grundstückskaufvertrages. Der Kauf bzw. Verkauf eines Grundstücks bedarf der notariellen Beurkundung. Um die Eintragung des Käufers in das Grundbuch beim Amtsgericht zu erwirken, ist von der Gemeinde eine Bescheinigung über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechts erforderlich.

Da grundsätzlich bei allen Grundstücken, die veräußert werden, im Bereich einer Gemeinde die Möglichkeit des Vorkaufsrechts für die Gemeinde besteht, werden sämtliche Kaufverträge vom Notar der Gemeinde Großheide zur Erklärung, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und ggf. ausgeübt wird, vorgelegt.