Inhalt überspringen

Fundbüro

Wenn Sie einen Wertgegenstand gefunden haben, müssen Sie diesen ab einem Wert von 10,00 Euro im Fundbüro abgeben. Zur Anzeige eines Fundes ist folgende Fundanzeige abzugeben oder im Rathaus auszufüllen:

Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses (EG) und ist unter der Durchwahl 04936/3179-321 sowie 04936/3179-324 zu erreichen.

Aufbewahrungspflicht:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Gemeinde Großheide benachrichtigt. Sollte sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen, steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.

Finderlohn:
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5% bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 Euro und 3% bei einem Wert über 500 Euro. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen zu bestimmen.

Aktuelle Fundsachen:

Nach dem Himmelfahrtstag am 18. Mai 2023 wurden folgende Fahrräder in Großheide (Standort: Alter Kindergarten) aufgefunden:

Fundsache Fahrrad 01

Fundsache Fahrrad 02

Fundsache Fahrrad 03

Demnächst werden an dieser Stelle weitere Fundsachen aufgelistet.