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Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Großheide

47. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0908 „Feuerwehr Berumerfehn“; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0908 „Feuerwehr Berumerfehn“ beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Feuerwehr. Mit dem Bebauungsplan soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung Feuerwehr nebst einer öffentlichen Grünfläche ausgewiesen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 0908 „Feuerwehr Berumerfehn“ der Gemeinde Großheide in der Zeit vom  15. April bis einschließlich 15. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie darüber hinaus nach Absprache im Rathaus in Großheide unter 04936 3179-333, Zimmer 14, 26532 Großheide, Schloßstraße 10, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus den Planzeichnungen, den Begründungen einschl. dem Umweltbericht und der Abwägung der frühzeitigen Auslegung.
Ebenfalls liegt das Oberflächenentwässerungskonzept vom 15.02.2024 der Firma ARGO  Norden sowie das Baugrundgutachten vom 01.03.2024 des Ingenieurbüro Norman  Jongebloed GmbH aus Papenburg.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Bekanntmachung im nachfolgenden Download:


Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Großheide beabsichtigt, die Dachsanierung der Frya Fresena Grundschule Großheide im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A zu vergeben.
Die Ausführung erfolgt zwingend vom 24.06. bis 02.08.2024 (Sommerferien).

Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.subreport.de/E98485741 als Download zur Verfügung.

Submissionstermin: Dienstag, 16.04.2024, 11:00 Uhr. Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch! Die Zuschlags- /Bindefrist ist bis zum 31.05.2024 festgesetzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Ausschreibung im nachfolgenden Download:


45. Änderung des Flächennutzungsplanes
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0742 „Thünerweg“; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennut-zungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0742 „Thünerweg“ beschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung beinhaltet die Darstellung einer Wohnbaufläche. Mit dem Bebauungsplan soll ein Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Flächen liegen nördlich des Dwasweges, zwischen dem Thünerweg und dem Poppenweg.

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches wird für das vorgenannte Planverfahren eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Interessierte Bürger können sich über die allgemeinen Ziele, Zwecke und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom  03. April 2024 bis einschließlich 03. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie darüber hinaus nach Absprache im Rathaus in Großheide unter 04936 3179-333, Zimmer 14, 26532 Großheide, Schloßstraße 10, informieren. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Die Auslegungsunterlagen bestehen aus den Planzeichnungen und Begründungen sowie dem Oberflächenentwässerungskonzept der Firma ARGO Norden, vom 02.05.2022.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Downloads:


Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Großheide beabsichtigt, die Kompensationsmaßnahmen für das Baugebiet am Eichenweg im Gemeindegebiet Großheide, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A zu vergeben.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.subreport.de/E97529423 als Download zur Verfügung.

Submissionstermin: Mittwoch, 17.04.2024, 11.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses der Gemeinde Großheide, Schloßstraße 10, 26532 Großheide.  
Die Zuschlags- /Bindefrist ist bis zum 01.06.2024 festgesetzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Ausschreibung im nachfolgenden Download:


Öffentliche Bekanntmachung
46. Änderung des Flächennutzungsplanes; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0706 „Poppenweg“; Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großheide hat in seiner Sitzung am 28.02.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0706 „Poppenweg“ beschlossen. 

Anlass für die 46. Flächennutzungsplanänderung ist die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde Großheide, beidseitig des Poppenweges entsprechend der Bestandssituation die Gebietsdarstellung eines Dorfgebietes als eine Gemischte Baufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO zu ändern. Anlass für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 0706 „Poppenweg“ ist die städtebauliche Zielsetzung der Gemeinde Großheide beidseitig des Poppenweges, entsprechend der Bestandssituation, die Gebietsdarstellung eines Dorfgebietes als ein Dörfliches Wohngebiet gem. § 5a BauNVO zu ändern. Darüber hinaus werden mit der Planung zwei Baulücken innerhalb einer Straßenrandbebauung geschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt handelt es sich hierbei um die Festsetzung als Flächen für die Landwirtschaft, wodurch eine Mobilisierung als Bauland ausscheidet. Mit der geplanten Festsetzung als ein Dörfliches Wohngebiet wird ein bestehendes Wohngebäude abgesichert sowie ein Lückenschluss der Straßenrandbebauung erzielt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen die Entwürfe der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 0706 „Poppenweg“ der Gemeinde Großheide in der Zeit vom 25. März bis einschl. 25 April 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie darüber hinaus nach Absprache im Rathaus in Großheide unter 04936 3179-333, Zimmer 14, 26532 Großheide, Schloßstraße 10, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind nachfolgend einzusehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Kopie der Unterlagen zu erhalten.

Downloads:


Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Großheide beabsichtigt, im Rahmen der Straßensanierung die Sanierung der Straße Rotasch „Abschnitt Moorweg bis Süderweg“ im Gemeindegebiet Großheide, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A zu vergeben.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.subreport.de/E49512289 als Download zur Verfügung.

Submissionstermin: Donnerstag, 04.04.2024, 11.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses der Gemeinde Großheide, Schloßstraße 10, 26532 Großheide. Die Zuschlags- /Bindefrist ist bis zum 19.05.2024 festgesetzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Ausschreibung im nachfolgenden Download:


Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung

Die Gemeinde Großheide beabsichtigt, im Rahmen der Straßensanierung die Sanierung der Dorfstraße „Abschnitt Röttweg bis Kuhweg“ im Gemeindegebiet Großheide, im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A zu vergeben.

Die Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.subreport.de/E75897196 als Download zur Verfügung. 

Submissionstermin: Donnerstag, 03.04.2024, 11.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses der Gemeinde Großheide, Schloßstraße 10, 26532 Großheide.  Die Zuschlags- /Bindefrist ist bis zum 18.05.2024 festgesetzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der vollständigen Ausschreibung im nachfolgenden Download:


Bekanntmachung der Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen.

  • Das Formular für die Beantragung der Übermittlungssperre finden Sie in der Formularsammlung

Bekanntmachung

Nachfolgend der steht der Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung von „Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände“, welcheder Nds. Landesrechnungshof vergangenes Jahr anonym unter allen niedersächsischen Kommunen durchgeführt hat als Download zur Verfügung.


  • Sämtliche Bekanntmachungen hängen im Bekanntmachungskasten im  Eingangsbereich des Rathauses aus.
  • Eine Veröffentlichung im Internet erfolgt nur informationshalber und ersetzt nicht den Aushang im Bekanntmachungskasten.

Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Aurich

Das Amtsblatt ist das öffentliche Verkündungsblatt für den Landkreis Aurich.
In dem elektronischen Amtsblatt werden Satzungen und Verordnungen des Landkreises Aurich, der 15 kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden sowie der sonstigen öffentlichen Körperschaften bekanntgemacht.
Amtsblatt Landkreis Aurich