Ankündigung der Gewässerräumung 2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Deich- und Sielacht Norderland
Die Deich- und Sielacht Norderland ist gesetzlich zur Unterhaltung von gut 320 km Gewässern II. Ordnung verpflichtet, um die Überschwemmungsgefahr für Siedlungs- und Gewerbegebiete zu minimieren und eine ordnungsgemäße Landwirtschaft zu ermöglichen.
Zur Gewährleistung des Wasserabflusses werden die Verbandsgewässer ab dem 1.8.2026 je nach Erfordernis durch einen Löffel- bzw. Mähkorbbagger grundsätzlich in Fließrichtung zur linken Seite geräumt. Bei Gewässern mit einer Wasserscheide, also mit zwei Fließrichtungen, richtet sich das dann nach der überwiegenden Fließrichtung.
Bei der Räumung kann aufgrund der Vorsorgepflicht für das Wohl der Allgemeinheit weder auf spät räumende Ackerkulturen noch auf schon wieder bestellte Flächen noch auf vertragliche Verpflichtungen der Bewirtschafter Rücksicht genommen werden! ! Der Verband leistet in diesem Zusammenhang keinerlei Schadenersatz.
Besonderheiten der jeweiligen Räumung können die Anlieger beim Gewässeraufseher oder bei den örtlich zuständigen leitenden Sielrichtern und Sielrichtern erfragen (siehe www.deichsielacht-norderland.de).
Die Anlieger sind nach § 5 (3) der Verbandssatzung verpflichtet, Aushubmengen bis zu 2 m3/lfd. Meter (abgesetzte Masse) entschädigungslos aufzunehmen.
Weitere Informationen sind der vollständigen Bekanntmachung im nachfolgenden Download zu entnehmen: