Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über
diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.grossheide.de. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

  • §  PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden

  • §  Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden

  • §  Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.

b. Unverhältnismäßige Belastung

  • §  Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache fehlen
  • §  Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • §  PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitvtest.de erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.05.2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter gemeinde(at)grossheide.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter gemeinde(at)grossheide.de einholen.

Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Gemeinde Großheide
Schloßstraße 10
26532 Großheide

Telefon: +49 4936 3179-300
E-Mail: gemeinde(at)grossheide.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein
Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: +49 511120-4010 
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de