Hundesteuer Festsetzung

Die Aufnahme eines Hundes (oder mehrere Hunde) im Haushalt, Betrieb, Institution oder Organisation ist steuerpflichtig.
Angaben zur Höhe der Hundesteuer in der Gemeinde Großheide sowie alle weiteren Informationen und Regelungen zur Steuerpflicht können Sie der  Hundesteuersatzung entnehmen.

(Informationen von Gemeinde Großheide)

Kontakt

Wenn Sie Ihren Hund anmelden:

  • Sie sind Halterin oder Halter mindestens eines Hundes.
  • Der Hund ist mindestens 3 Monate alt.

 
Wenn Sie Ihren Hund abmelden:

  • Sie sind nicht mehr Halterin oder Halter des Hundes, beispielsweise, weil
    • Sie den Hund verkauft, verschenkt oder anders veräußert haben,
    • Ihnen der Hund abhandengekommen ist oder
    • der Hund verstorben ist.
  •  Sie halten den Hund nicht weiterhin.

nicht angegeben

nicht angegeben

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Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

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Freigabevermerk

Dieser Inhalt ist fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport