Eheschließung anmelden

Damit Sie die Ehe schließen können, müssen Sie diese anmelden. Das geschieht persönlich und gemeinsam am Wohnsitzstandesamt.

Sie sollten es sich möglichst einrichten, dass Sie beide zur Anmeldung kommen. Falls dies nicht möglich sein sollte, muss eine Vollmacht ausgefüllt werden. Wenn Sie in verschiedenen Gemeinden wohnen, suchen Sie sich eine davon aus. Wenn die Eheschließung angemeldet ist, kann die Hochzeit auch in einer anderen Gemeinde stattfinden.

Weitere Informationen finden Sie hier: Eheschließung

Nachfolgend finden Sie den Online Prozess „Voranmeldung der Ehe“. In diesem Prozess geben Sie Ihre Daten schon einmal ein, müssen aber trotzdem noch zur Anmeldung der Eheschließung vor Ort erscheinen. Die Voranmeldung kann erst 6 Monate vor Ihrem bereits festgelegten Eheschließungstermin erfolgen. Die Gemeinde Großheide ist verpflichtet diesen Prozess anzubieten, er bietet aber nach hiesiger Ansicht keinen Mehrwert für Sie. In den meisten Fällen ist es einfacher sich direkt beim Standesamt zu melden

(Informationen von Gemeinde Großheide)

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Weitere Informationen von Gemeinde Großheide

  • Damit Sie heiraten können, muss die Ehe angemeldet werden. Dazu machen Sie 2-3 Monate vor der Eheschließung online (Online-Terminvereinbarung) oder telefonisch einen Termin ab.
  • Bei der Anmeldung können Sie sich dann, falls gewünscht, ein Stammbuch aussuchen und Wünsche zur Trauung äußern.
  • Sollte eine:r von Ihnen oder beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, muss zuerst geklärt werden, welches Verfahren anzuwenden ist und welche Unterlagen zu besorgen sind.

Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll.

Weitere Informationen von Gemeinde Großheide

Mittlerweile ist es möglich, dass sich das Standesamt (mit Ihrer Erlaubnis), die benötigten Daten elektronisch übermitteln lassen kann. Daher brauchen Sie nur ein gültiges Ausweisdokument.

In Ausnahmefällen funktioniert dieses Verfahren nicht. Sie werden dann benachrichtigt und es werden die beizubringenden Unterlagen geklärt.

Bei Auslandsbeteiligung oder sonstigen Fragen zu den Unterlagen, kontaktieren Sie bitte das Standesamt.

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Weitere Informationen von Gemeinde Großheide

  • Eheanmeldung: 75,- Euro, mehr bei der Anwendung ausländischen Rechts
  • Eheurkunde: Erstausfertigung: 20,- Euro
  • jede Zweitausfertigung: 10,- Euro
  • Trauung Samstags: 130,- Euro
  • Stammbücher: 30,- Euro

nicht angegeben

Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.