Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
Lebenspartnerschaften können im Inland seit dem 01.10.2017 nicht mehr begründet werden. Mit der Öffnung der Ehe können gleichgeschlechtliche Paare seit dem o. g. Zeitpunkt im Inland eine Ehe eingehen.
Damit Sie die Ehe schließen können, müssen Sie diese anmelden. Das geschieht persönlich und gemeinsam am Wohnsitzstandesamt.
Sie sollten es sich möglichst einrichten, dass Sie beide zur Anmeldung kommen. Falls dies nicht möglich sein sollte, muss eine Vollmacht ausgefüllt werden. Wenn Sie in verschiedenen Gemeinden wohnen, suchen Sie sich eine davon aus. Wenn die Eheschließung angemeldet ist, kann die Hochzeit auch in einer anderen Gemeinde stattfinden.
Informationen finden Sie hier: Eheschließung
(Informationen von Gemeinde Großheide)