Ortsrecht

Auf dieser Seite finden Sie die Ortsrechtsammlung der Gemeinde Großheide. Die Dateien stehen als PDF-Download zur Verfügung.

Bei den nachfolgenden Dokumenten handelt es sich nicht um die jeweiligen amtlich bekannt gemachten Fassungen, da ggf. Änderungssatzungen o.ä. eingearbeitet wurden. Für die Richtigkeit des Inhalts wird daher keine Gewähr übernommen.

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt des Landkreises Aurich veröffentlichten Satzungstexte. Rechtsansprüche aufgrund der hier dargestellten Texte können nicht geltend gemacht werden.

Gemeinden können die Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Rahmendes eigenen Wirkungskreises durch Satzungen regeln. Sie bedürfen dazu einer gesetzlichen Ermächtigung, wie sie sich z.B. in der Gemeindeordnung findet. Erlassene Satzungen sind allgemeinverbindlich; d.h. sie richten sich an alle Einwohner:innnen der Gemeinde. 

Verordnungen sind allgemein verbindliche Anordnungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren ergehen, sondern von Organen der vollziehenden Gewalt (z.B. Gemeinden) gesetzt werden. Im Unterschied zu Satzungen ist Erlaßgrundlage für eine Verordnung eine besondere staatliche Ermächtigung, die im Regelfall sicherheitsrechtlichen Zwecken dient. Verordnungen enthalten deshalb hautsächlich Regelungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung.

Verwaltungsakt, der sich nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder die Benutzung einer solchen Sache durch die Allgemeinheit betrifft. Er ist in § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetztes (VwVfG) legal definiert.

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