Jahresabschluss der Gemeinde Großheide zum 31.12.2024

Der Rat der Gemeinde Großheide hat gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungs-gesetzes (NKomVG) am 22.01.2026 den Jahresabschluss der Gemeinde Großheide für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Nachstehend die Bilanz in der komprimierten Darstellungsform zur Veröffentlichung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO).

Zusammengefasste Bilanz zum 31.12.2024 mit Vergleich zum Vorjahr