In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar dürfen Baumschnittmaßnahmen in der Gemeinde Großheide durchgeführt werden.
Ab 1. März bis zum 30. September gilt dann außerhalb des Waldes absolutes Schnitt-Verbot, um insbesondere die Störung von Brutvögeln zu verhindern. Davon profitieren auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die im Frühling/Sommer ein größeres Blütenangebot finden.
Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.
Geregelt ist das Gehölzschnitt-Verbot in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.