Zulässigkeit von Gehölzschnitten

In der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar dürfen Baumschnittmaßnahmen in der Gemeinde Großheide durchgeführt werden.

Ab 1. März bis zum 30. September gilt dann außerhalb des Waldes absolutes Schnitt-Verbot, um insbesondere die Störung von Brutvögeln zu verhindern. Davon profitieren auch Bienen, Hummeln und Schmetterlinge, die im Frühling/Sommer ein größeres Blütenangebot finden.

Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des Pflanzenzuwachses oder der Gesunderhaltung von Bäumen dienen.

Geregelt ist das Gehölzschnitt-Verbot in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Grafik zur Zulässigkeit von Gehölzschnitt