Sollte Ihnen ein Hund oder eine Katze zugelaufen sein, stellt sich die Frage was zu tun ist?
Fundtiere sind bitte immer der zuständigen Gemeinde zu melden. Nur die Gemeinden endscheiden, wann es sich um ein Fundtier handelt und wo es untergebracht wird. Für Fundtiere ist per Gesetz zunächst einmal die Gemeinde zuständig, diese kann diese Aufgabe jedoch an Tierschutzvereine/Tierheime oder andere Einrichtungen/Institutionen übertragen. Am Wochenende, außerhalb der Dienstzeiten und an den Feiertagen wenden sie sich beim Fund eines Hundes bitte an die Polizei.
Bei einem Tierarzt, Tierheim oder im Ordnungsamt kann mit einem Lesegerät überprüft werden, ob das Tier mit einem Transponder gekennzeichnet ist. Wenn das Fundtier einen Chip hat, kann ebenfalls bei Tasso die Transpondernummer auf eine Registrierung überprüft werden.
Die Tierschutzorganisation TASSO e.V., betreibt Europas größtes Haustierregister und bringt Mensch und Tier wieder zusammen.
Trägt das Fundtier eine TASSO-Plakette, können Sie die TASSO-Kenn-Nummer ganz einfach selbst auf der Webseite www.tasso.net eingeben und das Fundtier dort melden. Das geht auch telefonisch unter 06190 937300.
Allerdings kann Ihr Haustier auch mit einem Chip nicht zugeordnet werden, wenn es nicht bei TASSO vorher registrieret wurde! Erst wenn die 15-stellige Nummer des Chips gemeinsam mit ihren Kontaktdaten bei Tasso hinterlegt wurde, kann das Haustier eindeutig zugeordnet werden. Es ist daher wichtig, dass ihr Haustier direkt nach dem Einsetzen des Chips von ihnen registriert wird!
Achtung! Eine Registrierung bei Tasso ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister [www.hunderegister-nds.de] Diese ist seit 2013 Pflicht für alle Hundehalter in Niedersachsen.
Hage
Hagermarscher Straße 11