Abbildung eines Handschlags

Schiedsamt

Schloßstraße 10, 26532 Großheide

Schiedspersonen für Großheide gesucht

Die Gemeindeverwaltung sucht eine Schiedsperson und eine/n Vertreter/in. 

Schiedspersonen sind neutrale Vermittlungspersonen. Sie unterstützen im Streitfall und helfen dabei, Konflikte gütlich und außergerichtlich zu lösen. 

Sie bleiben auch in schwierigen Situationen sachlich, verfügen über eine gesunde Menschenkenntnis und möchten den Beteiligten helfen eine faire Lösung zu finden? Dann könnte dieses Ehrenamt genau das Richtige für Sie sein!

Voraussetzungen:

  • Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  • Schiedsperson kann nur sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt.
  • Bewerber/innen sollten das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Bewerber/innen sollten in Großheide wohnhaft sein.
  • Bewerber/innen sollten nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.

Schicken Sie ihre Bewerbung bis zum 20.09.2026 per Mail an hauptamt@grossheide.de oder geben Sie diese gerne im Rathaus ab. 

Die formlose Bewerbung sollte ihren Namen, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum / -ort und Beruf enthalten.

Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde gewählt und übt das Amt ehrenamtlich aus.

Weitere Informationen zum Schiedsamt: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.


Die Schiedsperson in der Gemeinde Großheide ist Gerhard Schäfer. Zu seinem Stellvertreter wurde Dieter Reines ernannt.

In einem Streitfall unterstützt die Schiedsperson als ruhiger und sachlicher Vermittler. Grundsätzlich sollen Schiedspersonen bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise kleineren nachbarschaftliche Auseinandersetzungen, mit den Streitparteien die Sachlage in einem ruhigen Gespräch erörtern bzw. schlichten und so mithelfen, einen langen, kostspieligen und nervenaufreibenden Gerichtsprozess zu vermeiden.

Die Schiedspersonen entscheiden diese Streitigkeiten nicht, sondern versuchen, einen Vergleich, also eine vertragliche Regelung, zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen. Das Schiedsamt ist somit zuständig für eine gütliche außergerichtliche Streitschlichtung. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig.