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Jahresabschluss der Gemeinde Großheide zum 31.12.2023
Der Rat der Gemeinde Großheide hat gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) am 26.09.2024 den Jahresabschluss der Gemeinde Großheide für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Nachstehend die Bilanz in der komprimierten Darstellungsform zur Veröffentlichung gemäß § 55 Abs. 1 Satz 3 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO).