Organisationsgrafik im PDF-Format
Leitung der Verwaltung ab 1. November 2001
Durch eine Änderung der Kommunalverfassung wurde in Niedersachsen die sog. "Eingleisigkeit" eingeführt.
Das bedeutet, dass die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der hauptamtliche Bürgermeister Repräsentant/in der Gemeinde ist und gleichzeitig die Verwaltung leitet.
In Großheide wurde die Eingleisigkeit erstmals zum 1. November 2001 wirksam.
vom | bis | Bürgermeister/in | Allgemeine/r Vertreter/in |
01.11.2001 | 31.10.2014 | Theodor Weber | Theo Kutscher |
Leitung der Verwaltung bis 31. Oktober 2001
Der ehrenamtliche Bürgermeister war Repräsentant, der hauptamtliche Gemeindedirektor war Leiter der Verwaltung.
Der Gemeindedirektor wurde vom Gemeinderat für sechs bzw. zwölf Jahre gewählt.
vom | bis | Gemeindedirektor | Allgemeiner Vertreter |
01.07.1972 | 30.06.1995 | Dieter Hardieck | Theobald Schulmann |
01.07.1995 | 30.06.2001 | Theobald Schulmann | Theo Kutscher |
01.07.2001 | 31.10.2001 | unbesetzt | Theo Kutscher |